Freitag, 29. Januar 2010

Neue Prüfungsordnung, Teil 2 (Schwerpunkt)

Die zweite wichtige Änderung der Prüfungsordnung betrifft die Reform des Schwerpunkt-Studiums.

Die Anzahl der erfoderlichen Leistungen wird von sechs auf vier reduziert. Zwei davon müssen Seminararbeiten sein.
"Dadurch kann man sein Schwerpunkt-Studium in zwei Semestern beendet haben" erklärt Oliver Garlipp zufrieden. Zusammen mit der Änderung in der Zwischenprüfung wird dies die Studiendauer erheblich senken.

Veranstaltungen im Schwerpunkt-Bereich können außerdem schon für Studierende geöffnet werden, die noch nicht die Zwischenprüfung beendet haben. Dafür muss der Veranstaltungsleiter zustimmen.
Man kann also künftig schon Schwerpunkt-Leistungen im ersten oder zweiten Semester erbingen, falls der zuständige Prof einverstanden ist.

Wichtig ist dabei: Die neue Prüfungsordnung ist ein ANGEBOT zum schnelleren Studium. Wer künftig für die Zwischenprüfung drei (statt zwei) Semester braucht und erst im achten Semester die letzte Schwerpunkt-Prüfung macht, hat keine Konsequenzen zu fürchten. Das schnelle Studium ist also freiwillig. Wer mehr als vier Schwerpunkt-Scheine machen will, kann dies jederzeit tun (und dann die vier besten einbringen.)

"Wir haben eine Studienordnung, die allen Studierenden des Fachbereiches Rechtswissenschaft gerecht wird" sagt Oliver Garlipp abschließend.

Die Änderungen werden im Sommersemester vom Senat und vom Hochschulrat bestätigt und treten zum WS 10/11 in Kraft.

2 Kommentare:

  1. SUPER!
    Gilt die Änderung dann rückwirkend? Bzw. welche Studierenden sind dann von der Änderung betroffen???

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  2. Eine wirklich notwendige Änderung. Freue mich sehr darüber.

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