Freitag, 29. Januar 2010

Neue Prüfungsordnung, Teil 1 (Zwischenprüfung)

Die neue Prüfungsordnung des Fachbereiches Rechtswissenschaft ist beschlossen. Die Studentenvertreter im Fachbereichsrat (Nils Zimmermann und Oliver Garlipp; Giraffen) befürworten die Änderungen, weil sie für erhebliche Erleichterungen im Studium sorgen.

Folgende Änderungen wurden beschloßen:
Im Bereich der Zwischenprüfung gibt es Änderungen beim Erwerb des kleinen Scheins im Öff. Recht: Man kann künftig entweder die (neue) Klausur „Staatsorganisationsrecht- Verfassungsrecht I“ (1.Semester) schreiben oder die Klausur „Grundrechte- Verfassungsrecht II“. Somit gibt es die Möglichkeit, bereits im ersten Semester zwei Klausuren zu schreiben.

Bisher gab es eine starke Ungleichverteilung der Klausurenlast zwischen dem ersten und dem zweiten Semester. Man konnte mit „Strafrecht I“ im ersten Semester eine Klausur schreiben. Die drei anderen Klausuren zur Zwischenprüfung konnten am Ende des zweiten Semesters geschrieben werden. Das führte dazu, dass viele Kommilitonen erst am Ende des dritten Semesters die Zwischenprüfung bestehen.
Durch die Änderung besteht die Möglichkeit zwei Klausuren am Ende des ersten Semesters zu schreiben (Strafrecht I und Staatsorganisationsrecht) und zwei weitere zwischenprüfungsrelvante Klausuren am Ende des zweiten Semesters (Zivilrecht II und Grundlagen).

Raoul Arias Diaz (Giraffen) begrüßt als Fachschaftsprecher die Änderung ebenfalls: „Dadurch wird es besser als zuvor möglich, die Zwischenprüfung bereits nach zwei Semestern zu beenden. Somit können die Kommiltonen früher mit den großen Scheinen und dem Schwerpunkt-Studium beginnen. Insgesamt wird eine effizientere Organisation des Studiums schon in den Anfangssemstern möglich.“

Die neue Prüungsordnung muss im Sommersemester noch vom Senat und vom Hochschulrat bestätigt werden, was aber reine Formsache ist. Ab dem WS 10/11 treten die Änderungen in Kraft.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen